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Zinsabschlag
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Begriffsdefinitionen zum Thema Finanzierung im "Lexikon Finanzierung".
Hier die Definition zu: Zinsabschlag
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Zinsabschlag
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Seit dem 01.01.1993 sind, laut Zinsabschlaggesetz, alle Zinseinkünfte mit einem Zinsabschlag von 30% zu berücksichtigen. Dieser Zinsabschlag wird vom Zins abgezogen und an das Finanzamt weitergeleitet. Der Zinsabschlag wird direkt von der Bank vorgenommen. Durch einen Freistellungsauftrag kann man diesen Zinsabschlag verhindern. Ausnahme für einen Zinsabschlag bildet z.B. der Bausparvertrag. Wird dem Bausparer für das laufende Jahr einen Wohnungsbauprämie oder eine Arbeitnehmersparzulage gewährt, so ist er auch für dieses Jahr vom Zinsabschlag befreit.
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