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Nießbrauch
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Begriffsdefinitionen zum Thema Finanzierung im "Lexikon Finanzierung".
Hier die Definition zu: Nießbrauch
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Nießbrauch
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Ein Nießbrauch ist das Recht einer Person einen Nutzen aus einer Immobilie zu ziehen. Besteht ein Nießbrauch, so ist dieses Recht zum Nießbrauch im Grundbuch, in der Abteilung II, eingetragen. Die durch den Nießbrauch berechtigte Person darf aus der Immobilie einen Nutzen ziehen. Meisten handelt es sich beim Nießbrauch um ein Wohnrecht oder Ansprüche auf Mieteinnahmen. Ist eine Immobilie mit einem Nießbrauch versehen, ist sie für den Markt nahezu unverkäuflich. Niemand möchte eine Immobilie zur Eigennutzung kaufen in der, durch den Nießbrauch, bereits jemand wohnt und wohnen bleibt.
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