Lexikon Finanzierung
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Nichtabnahmeentschädigung

Begriffsdefinitionen zum Thema Finanzierung im "Lexikon Finanzierung".
Hier die Definition zu: Nichtabnahmeentschädigung

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Lexikon Finanzierung: Nichtabnahmeentschädigung Nichtabnahmeentschädigung

Die Nichtabnahmeentschädigung ist ein Verlustausgleich des Darlehensgeber. Wird ein Darlehen oder Teilbeträge nicht vom Darlehensnehmer abgenommen, so entsteht dem Darlehensgeber ein Schaden (Verlust). Durch die Zahlung einer Nichtabnahmeentschädigung soll dieser Verlust gedeckt werden.


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