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Erbbauzins
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Begriffsdefinitionen zum Thema Finanzierung im "Lexikon Finanzierung".
Hier die Definition zu: Erbbauzins
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Erbbauzins
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Der Erbbauzins ist die Bezahlung (Entgelt) für ein Erbbaurecht. Der Erbbauzins wird an den Eigentümer des Grundstücks gezahlt. Die gesetzliche Regelung zum Erbbauzins bildet die ErbbauRVO (§ 9 Abs. 2). Hier wird die Zeit und die Höhe des Erbbauzins festgelegt. Einen Erbbauzins für ein Grundstück zu bezahlen, dass einem nicht gehört, kann eine kostengünstige Alternative zum Darlehen sein. Der Nachteil ist, dass einem das Grundstück nie gehört.
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