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Zwangsvollstreckung
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Begriffsdefinitionen zum Thema Finanzierung im "Lexikon Finanzierung".
Hier die Definition zu: Zwangsvollstreckung
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Zwangsvollstreckung
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Die Zwangsvollstreckung ist das gesetzlich geregelte Verfahren um die Ansprüche eines Gläubigers (Darlehensgeber) gegenüber dem Schuldner (Darlehensnehmer) durchzusetzen. Wird das Darlehen nicht mehr bezahlt, so ist der Darlehensgeber berechtigt die Zwangsvollstreckung zu beantragen. Eine Zwangsvollstreckung wird beim zuständigen Amtsgericht beantragt. Die Zwangsvollstreckung kann eine Zwangsversteigerung nach sich ziehen. Hier ist schnelles handeln von Nöten.
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