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Zuteilung
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Begriffsdefinitionen zum Thema Finanzierung im "Lexikon Finanzierung".
Hier die Definition zu: Zuteilung
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Z
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Zuteilung
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Die Zuteilung besagt, dass ein Bausparvertrag ausgezahlt werden kann. Voraussetzung für die Zuteilung ist, dass an einem Stichtag jeweils die Mindestsparzeit, das Mindestsparguthaben und die Bewertungszahlt erreicht ist. Ist dies Eingetreten, so ist der Bausparvertrag "zuteilungsreif" und kommt in die Zuteilung. Damit eine Zuteilung (Auszahlung) erfolgen kann, muss die Zuteilung vom Bausparer beantragt werden. Automatisch kommt es nicht zur Zuteilung. Also, erst nach Beantragung der Zuteilung kommt es zur Auszahlung des Bausparvertrages.
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