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Tilgungssurrogat
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Begriffsdefinitionen zum Thema Finanzierung im "Lexikon Finanzierung".
Hier die Definition zu: Tilgungssurrogat
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Tilgungssurrogat
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Das Tilgungssurrogat ist ein Tilgungsersatz. Statt der Rückzahlung einer Tilgung kann auch ein Tilgungssurrogat bespart werden, so das nur der Zins monatlich zu zahlen ist. Als Tilgungssurrogat werden z.B. Abtretung von Ansprüchen aus Kapitallebensversicherungen, Bausparverträgen, Rentenversicherungen oder Investmentfonds verwendet. Das besparen eines Tilgungssurrogat sollte nur als Notlösung angesehen werden. In erster Linie sollte das Darlehen abbezahlt werden.
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