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Teileigentum
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Begriffsdefinitionen zum Thema Finanzierung im "Lexikon Finanzierung".
Hier die Definition zu: Teileigentum
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Teileigentum
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Als Teileigentum bezeichnet man das Eigentum eines Anteils u.a. an einer Immobilie. Teileigentum bezieht sich immer auf ein Eigentum, dass nicht zu Wohnzwecken genutzt wird. Das Teileigentum besteht meisten aus dem Sondereigentum und dem Miteigentumsanteil. Beispiel hierfür wäre ein Lagerschuppen. Der Schuppen ist das Sondereigentum und gehört somit zum Teileigentum. Der anteilige Mitbesitz am gemeinschaftlichen Grundstück ist über die Höhe des Miteigentumsanteil geregelt und gehört somit ebenfalls zum Teileigentum.
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