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Sondereigentum
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Begriffsdefinitionen zum Thema Finanzierung im "Lexikon Finanzierung".
Hier die Definition zu: Sondereigentum
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Sondereigentum
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Das Sondereigentum wird durch das Wohnungseigentumsgesetz in zwei Arten unterteilt. Das Sondereigentum, dass zu Wohnzwecken genutzt wird heißt Wohnungseigentum und das Sondereigentum, dass nicht zu Wohnzwecken gebraucht wird heißt Teileigentum. Beim Sondereigentum handelt es sich aber i.d.R. um Gebäudeteile einer Immobilie.
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