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Schuldnertausch
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Begriffsdefinitionen zum Thema Finanzierung im "Lexikon Finanzierung".
Hier die Definition zu: Schuldnertausch
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Schuldnertausch
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Beim Schuldnertausch wird der Schuldner ausgetauscht. Der Schuldnertausch bedeutet, dass die Finanzierung beim Verkauf einer Immobilie mitverkauft wird. Die Finanzierung wird also vom Käufer, dem neuen Schuldner, mit "übernommen". Für diesen Schuldnertausch braucht man die Genehmigung des Darlehensgeber (Gläubiger). Vor dem Schuldnertausch findet eine Prüfung der Bonität statt. Wird der Schuldnertausch bewilligt, so ist meist eine einmalige Vergütung fällig. Die Vergütung für den Schuldnertausch beträgt i.d.R. ein bis zwei Prozent der restlichen Schuldsumme.
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