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Rückauflassungsvormerkung
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Begriffsdefinitionen zum Thema Finanzierung im "Lexikon Finanzierung".
Hier die Definition zu: Rückauflassungsvormerkung
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Rückauflassungsvormerkung
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Eine Rückauflassungsvormerkung sichert Ansprüche des Verkäufers. Die Rückauflassungsvormerkung wird im Grundbuch eingetragen. Hierdurch wird der Anspruch auf Rückübertragung des Grundstücks an den Verkäufer gesichert. Eine Rückauflassungsvormerkung findet sich meistens bei Grundstücken die von Gemeinden und Städten zur Bebauung verkauft wurden. Der Kauf dieser Grundstücke ist mit verschiedenen Auflagen verbunden. Werden diese vom Käufer nicht einegehalten, hat die Gemeinde bzw. Stadt durch die Rückauflassungsvormerkung einen Anspruch auf die Rückübertragung des Grundstück.
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