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Preisangabenverordnung
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Begriffsdefinitionen zum Thema Finanzierung im "Lexikon Finanzierung".
Hier die Definition zu: Preisangabenverordnung
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Preisangabenverordnung (PAngV)
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Eine Preisangabenverordnung ist die Verordnung über Preisangaben. Die Preisangabenverordnung dient dem Schutz des Kunden (Verbraucher). Kreditinstitute sind durch die Preisangabenverordnung verpflichtet in ihren Darlehensverträgen und allen weiteren Angeboten alle Kosten aufzulisten. Hierdurch hilft die Preisangabenverordnung zu einer besseren Vergleichbarkeit der Angebote. Durch die Preisangabenverordnung ist also gewährleistet, dass alle Preise, Kosten und Effektivzinssätze aufgelistet werden müssen.
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