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Grundschuldzins
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Begriffsdefinitionen zum Thema Finanzierung im "Lexikon Finanzierung".
Hier die Definition zu: Grundschuldzins
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Grundschuldzins
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Der Grundschuldzins ist der Zins der bei Eintreten einer Zwangsversteigerung fällig wird. Zusammen mit der Grundschuld wird der Grundschuldzins in das Grundbuch eingetragen. Der Grundschuldzins entspricht nicht dem Darlehenszins. Der Grundschuldzins ist wesentlich höher. Durch den höheren Grundschuldzins sollen die anfallende Kosten, für eine Zwangsversteigerung oder noch ausstehende Zinsen etc. abgedeckt werden.
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