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Grundpfandrecht
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Begriffsdefinitionen zum Thema Finanzierung im "Lexikon Finanzierung".
Hier die Definition zu: Grundpfandrecht
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Grundpfandrecht
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Das Grundpfandrecht ist ein Recht zur Pfändung. Ein Darlehensgeber (Gläubiger) sichert durch Eintragung eines Grundpfandrecht seine Forderungen gegenüber dem Darlehensnehmer (Schuldner) ab. Ein Grundpfandrecht wird im Grundbuch eingetragen. Das Grundpfandrecht steht dort in Verbindung mit einer Grundschuld bzw. einer Hypothek.
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