Gewerbeversicherungen
Informationen & Angebote: Sonntag, 20.05.2012

Speditionsversicherung

Die Speditionsversicherung: Mit der Änderung des Transportrechts zum 1. Juli 1998 haben sich auch die Haftungsbedingungen des Spediteurs geändert. Der Spediteur muss sich nun zwingend haftpflichtversichern und seine Prämie selber tragen. Das bisherige Versicherungsmodell hat damit ausgedient und musste durch ein neues Modell gemäß den Vorschriften des HGB ersetzt werden.


Speditionsversicherung Inhalt der Speditionsversicherung:

Die maßgeblichen deutschen Verladerverbände haben sich für den "Speditions-, Logistik- und Lager-Versicherungsschein" (SLVS) als Referenzmodell ausgesprochen. Es handelt sich hierbei um eine kombinierte Versicherung (Speditionsversicherung) bestehend aus

- der Haftungsversicherung des Spediteurs und

- einer All Risks-Schadenversicherung des Wareninteressenten bezüglich
Güter-, Güterfolge- und Vermögensschäden.


Speditionsversicherung Haftungsversicherung und Schadenversicherung in der Speditionsversicherung:

Die Haftungsversicherung umfasst:

- einen weltweiten Direktanspruch des Geschädigten gegen den Versicherer
(Bonitätssicherung) mit einer Deckungssumme von 1 Mio. € je Schadensfall bzw. 5 Mio. € je Schadensereignis,

- eine Schadensbeteiligung von 15 % der Versicherungsleistung, für
Fehlmengen bei verfügten Lagerungen höchstens 300 €.

Die Schadenversicherung umfasst:

- Güter-, Güterfolge- und Vermögensschäden bis zu einer Deckungssumme
von 1 Mio. € je Schadensfall bzw. 5 Mio. € je Schadensereignis.

Die Güterschadenversicherung greift dann ein, wenn der Spediteur nicht haftet, z. B. bei unabwendbaren Ereignissen oder wenn die Haftung des Spediteurs nicht ausreicht.

Der Prämienanteil für die Haftungsversicherung entfällt auf den Spediteur, der für die Schadenversicherung entfällt im Innenverhältnis auf den Auftraggeber. Prämienschuldner für die Gesamtprämie ist der Spediteur.

Der Auftraggeber ist berechtigt, durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Spediteur spätestens bei Abschluss des Verkehrsvertrages auf die Schadenversicherung zu verzichten (Verzichtskunde). Es ist ihm dann möglich, bei einem Versicherer seiner Wahl eine Warentransportversicherung abzuschließen.


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