Versicherungen |
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Reit- und Zugtier
Haftpflichtversicherung
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Da in der Privathaftpflichtversicherung Pferde und andere Reit- und Zugtiere nicht mitversichert sind, empfiehlt sich hierfür der Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung, der Reit- und Zugtierhaftpflichtversicherung. Der Tierhalter haftet nämlich gemäß § 833 BGB für Schäden, die sein Tier bei anderen verursacht, ohne dass es auf sein Verschulden ankommt (so genannte Gefährdungshaftung).
Zum Vergleich: Reit- und Zugtier Haftpflichtversicherung
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Beispiel für die Reit- und Zugtierhaftpflichtversicherung:
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Beispiel zur Reit- und Zugtierhaftpflichtversicherung:
Beim Ausritt bricht das Pferd aus und beschädigt ein parkendes Auto.
Die Teilnahme an Pferderennen ist nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) ausgeschlossen. Mitversichert ist aber die Teilnahme an Reitturnieren, die keine Rennen sind. Verursacht das Pferd oder sonstige Reittier einen Flurschaden (d. h. wird z. B. Saatgut auf einem Feld zertrampelt), ist dies mitversichert.
Mitversichert ist auch der Tierhüter, der - nicht gewerbsmäßig - auf das Tier aufpasst oder dies betreut.
Zum Vergleich: Reit- und Zugtier Haftpflichtversicherung
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Deckung der Reit- und Zugtierhaftpflichtversicherung:
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Die Teilnahme an Pferderennen ist nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) ausgeschlossen. Mitversichert ist aber die Teilnahme an Reitturnieren, die keine Rennen sind. Verursacht das Pferd oder sonstiges Reittier einen Flurschaden (d. h. wird z. B. Saatgut auf einem Feld zertrampelt), ist dies in der Reit- und Zugtierhaftpflichtversicherung mitversichert.
Mitversichert in der Reit- und Zugtierhaftpflichtversicherung ist auch der Tierhüter, der - nicht gewerbsmäßig - auf das Tier aufpasst oder dies betreut.
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Vergleich zur
Reit- und Zugtier Haftpflichtversicherung:
Die Reit- und Zugtier Haftpflichtversicherung ist die Haftpflichtversicherung für Pferde, Reittiere und Zugtiere.
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