Versicherungen |
|
Montageversicherung
|
Die Montageversicherung wird oft als die "technischste" aller Technischen Versicherungen bezeichnet. Gerade bei der Montageversicherung sind sowohl im Betriebs- als auch im Schadenbereich technologische Kenntnisse und Maßnahmen unabdingbar.
Sinn und Zweck der Montageversicherung ist es, dem Versicherungsnehmer (VN) - das ist in der Regel der Auftragnehmer - das Risiko von unvorhergesehenen Schäden am Montageobjekt abzunehmen.
Zum Vergleich: Montageversicherung
|
Hintergrund zur Montageversicherung:
|
Die Montageversicherung hat sich um 1925 durch Zusammenarbeit zwischen den Interessenverbänden der deutschen Stahlbau-, Maschinen- und Apparateindustrie mit einigen in den technischen Zweigen schon damals führenden deutschen Versicherern als selbstständiger Versicherungszweig gebildet.
Die Montageversicherung ähnelt besonders der Bauleistungsversicherung. Auch hier wird ein technisches Objekt in der besonders schadenträchtigen Phase seiner Entstehung gegen alle - mit Ausnahme der ausdrücklich ausgeschlossenen - Gefahren versichert. Das Risiko ist wesentlich höher als während des Fertigungsstadiums der Einzelteile (Montagegenstände).
Zum Vergleich: Montageversicherung
|
Gegenstand der Montageversicherung:
|
Gegenstand der Montageversicherung sind alle Montagevorgänge. Das können sein:
- Konstruktionen aller Art,
- Maschinen, maschinelle und elektrische Einrichtungen,
- zugehörige Reserveteile.
Versicherbar im der Montageversicherung sind neue und gebrauchte Montageobjekte. Zusätzlich kann Deckung vereinbart werden für:
- Montageausrüstung wie Gerüste, Werkzeuge, Hilfsmaschinen, Baubuden,
Wohnbaracken, Autokräne und sonstige Fahrzeuge aller Art,
- schwimmende Sachen aller Art,
- Eigentum des Montagepersonals (ausschließlich bei Montageorten
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland),
- fremde Sachen,
- zusätzliche Aufräumungs- und Bergungskosten, wenn die in den
Versicherungsbedingungen genannte Versicherungssumme von 2 % des Wertes vom Montageobjekt nicht ausreicht.
Zum Vergleich: Montageversicherung
|
Laufzeit der Montageversicherung:
|
Die Montageversicherung ist eine "kurzfristige" Versicherung mit Einmalbeitrag für die Dauer der Montage. Der Beitrag für die Montageversicherung wird im Voraus für die gesamte Dauer erhoben, die je nach Volumen einige Tage, bis zu mehreren Jahren betragen kann. Bei großen Montagevorhaben werden meist Teilzahlungen vereinbart.
Zum Vergleich: Montageversicherung
|
Versicherbar in der Montageversicherung:
|
Versicherbare Vorgänge durch die Montageversicherung:
- Neumontagen inklusive Probelauf,
- De- und Remontagen inklusive Probelauf, z. B. bei Umzug eines Betriebes,
- Demontagen, z. B. bei Verkauf einer gebrauchten Maschine/Anlage.
Zum Vergleich: Montageversicherung
|
Versicherungsbedingungen der Montageversicherung:
|
Die Versicherungsbedingungen für die Montageversicherung:
Die derzeit gültigen Versicherungsbedingungen für die Montageversicherung sind die "Allgemeinen Montageversicherungsbedingungen (AMoB)" in der Fassung von 1995. Sie sind in den Jahren 1967- 1970 als Ersatz für die AVB Montage geschaffen worden. Diverse Klausel erweitern den Versicherungsschutz oder schränken ihn ein. Besondere Vereinbarungen der Montageversicherung ergänzen den individuellen Charakter.
|
Jetzt Montageversicherung vergleichen!
|
Der Versicherungsschutz zur Absicherung von Schäden an Montageobjekten muß gut durchdacht sein. Die Anbieter und Produkte bezüglich einer Montageversicherung sind zu unterschiedlich um Sie im Internet seriös miteinander zu vergleichen.
Lassen Sie sich aus einer Vielzahl von Gesellschaften das passende Angebot erstellen. Wir leiten Ihre Anfrage an den kompetentesten Experten aus unserem Netzwerk weiter.
Lassen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich verschiedene Anbieter für Montageversicherungen von einem unabhängigen Experten für Sie analysieren und vergleichen.
|
Jetzt kostenlos Vergleich anfordern!
|
 |
Vergleich zur Montageversicherung: Die Montageversicherung ist die Versicherung von Schäden am Montageobjekt.
Geldanlage Ratgeber:
Alles rund um Versicherungen und Absicherung. |
|