Versicherungen |
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Maschinengarantieversicherung
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Die Maschinengarantieversicherung ist Teil der technischen Versicherung, die sich mit den im Sinne der Maschinenversicherung (Maschinenversicherung / stationär) versicherbaren Sachen befasst und den Lieferanten oder Hersteller der Maschine gegen Vermögensverluste aus Sachfolgeschäden schützt. Solche Schäden können auf Grund von Konstruktions-, Guss-, Material-, Berechnungs-, Werkstätten- und Montagefehlern des gelieferten und/oder montierten Gegenstandes auftreten.
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Nicht versichert in der Maschinengarantieversicherung:
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Nicht versichert in der Maschinengarantieversicherung sind:
- Schäden, die durch vorzeitige Abnutzung entstehen, obwohl Berechnung
und Konstruktion, Konstruktion und Material richtig bzw. einwandfrei waren;
- Schäden, die durch dauernde Betriebseinflüsse entstehen;
- Ersatzansprüche aus Vertragsstrafen;
- Kosten für die Beseitigung des Fehlers selbst.
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Schadenersatzberechnung der Maschinengarantieversicherung:
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Grundlage der Schadenersatzberechnung der Maschinengarantieversicherung ist der Verkaufs- oder Liefervertrag. Die Maschinengarantieversicherung tritt erst dann in Kraft, wenn die Montage und Erprobung abgeschlossen ist. Die Versicherungsdauer der Maschinengarantieversicherung sollte dem Gewährleistungszeitraum, der dem Erwerber gewährt wird, angepasst sein.
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