Versicherungen |
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Kfz-Handelversicherung und
Kfz-Handwerksversicherung
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Über die Betriebshaftpflichtversicherung für Kfz-Handelsbetriebe bzw. Kfz-Handwerksbetriebe sind die Gefahren der Betriebsstätte abgesichert, z. B. wenn ein Kunde auf einer Öllache ausrutscht und sich verletzt.
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Ausschluss in der Kfz-Handel- und Handwerksversicherung:
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Ausgeschlossen in der Kfz-Handel- und Handwerksversicherung sind jedoch Schäden an Kfz, die sich zur Reparatur oder sonstigen betrieblichen Zwecken in der Obhut des Betriebes befinden. Soweit ein Kundenfahrzeug bei einer Reparaturarbeit beschädigt wird, greift der Versicherungsschutz der sog. Zusatz-Haftpflichtversicherung, die Tätigkeitsschäden an Kundenfahrzeugen abdeckt.
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Abdeckung in der Kfz-Handel- und Handwerksversicherung:
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Wird z.B. ein Kundenfahrzeug bei einer Probefahrt in einen Unfall verwickelt, den ein Betriebsangehöriger verursacht hat, besteht Versicherungsschutz durch die Kfz-Handel- und Handwerksversicherung für den Schaden am Kundenfahrzeug über die spezielle Fahrzeugversicherung für Kfz-Handelsbetriebe bzw. Kfz-Handwerksbetriebe.
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