Versicherungen |
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Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung
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In der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sind eventuelle Haftpflichtansprüche, die auf den Besitzer eines Hauses und/oder Grundstücks zukommen können, weil er eine sog. Verkehrssicherungspflicht verletzt hat, versichert.
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Beispiel zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung:
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Folgende Beispiele zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung:
a) Der Eigenheimbesitzer hat den Gehweg vor seinem Grundstück bei Schneefall nicht geräumt. Eine Passantin stürzt und verletzt sich erheblich.
b) Der Mieter stürzt auf der Treppe, weil der Handlauf nicht im ordnungsgemäßen Zustand ist, und verletzt sich. Nun macht er Schadensersatzansprüche gegen den Eigentümer und Vermieter geltend.
c) Bei Sturm werden mehrere Dachziegel vom Dach geweht und beschädigen ein vor dem Grundstück geparktes Auto eines Dritten. Der Geschädigte nimmt den Hauseigentümer auf Schadensersatz in Anspruch.
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Versicherungsnehmer der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung:
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Als Besitzer sind erfasst der Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer oder auch Nutznießer.
Im Rahmen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung kann auch eine Wohnungseigentümergemeinschaft versichert werden.
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Versichert in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung:
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Nach der Empfehlung des GDV sind nichtversicherungspflichtige Kfz und Arbeitsmaschinen vom Versicherungsschutz der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung umfasst (je nach Anbieter).
In der Privathaftpflichtversicherung, die bereits in geringerem Umfang eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung einschließt, ist mitversichert die Haftpflicht als Inhaber von Wohnungen im Inland,
Versichert in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sind eines oder mehrere (je nach Versicherer) Einfamilienhäuser,
Versichert in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sind eines oder mehrere Ferien-/Wochenendhäuser.
Hierbei inbegriffen sind:
- die Vermietung von Wohnung in diesen Objekten (je nach Versicherer zahlenmäßig beschränkt),
- die Haftpflicht als Bauherr oder Bauunternehmer bis zu einer bestimmten Bausumme (Achtung: Wer diese Bausumme überschreitet oder mehr als die o. g. Objekte besitzt, muss eine separate Bauherren- bzw. Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen.
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