Versicherungen |
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Gruppenunfallversicherung
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Die Gruppenunfallversicherung ist eine Form der privaten Unfallversicherung. Die Gruppenunfallversicherung ist in der Regel eine Unfallversicherung auf fremde Rechnung, d. h. ein Arbeitgeber versichert auf seine Kosten seine Beschäftigten, ein Verein seine Mitglieder oder ein Veranstalter seine Besucher.
Zum Vergleich: Gruppenunfallversicherung
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Voraussetzung der Gruppenunfallversicherung:
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Die Voraussetzung für die Gruppenunfallversicherung ist, dass ein Versicherungsnehmer mindestens drei Personen in einem Versicherungsschein versichert.
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Beiträge der Gruppenunfallversicherung:
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Die Beitragshöhe der Gruppenunfallversicherung ist nach der Zahl der versicherten Personen gestaffelt, in jedem Fall jedoch niedriger als bei einer Einzelunfallversicherung.
Beitragsnachlässe sind gestattet, wenn die Gruppenunfallversicherung
- von einem Arbeitgeber für seine Beschäftigten,
- von einem Verein für seine Mitglieder oder
- von einem Veranstalter für seine Besucher
abgeschlossen wurde.
Zum Vergleich: Gruppenunfallversicherung
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Abdeckung der Gruppenunfallversicherung:
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Versicherungsverträge der Gruppenunfallversicherung, die ein Arbeitgeber zu Gunsten seiner Beschäftigten abschließt, können decken:
- alle Unfälle innerhalb und außerhalb des Berufsfeldes
(Vollversicherung / Unfallversicherung),
- nur Berufs- oder Wegeunfälle,
- ausschließlich Berufsunfälle (ohne Wegeunfälle),
- besondere Gefahren (z. B. Dienstreise-Unfallversicherung).
Zum Vergleich: Gruppenunfallversicherung
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Vertragsgestaltung der Gruppenunfallversicherung:
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Möglichkeiten der Vertragsgestaltung für eine Gruppenunfallversicherung:
Gruppenunfallversicherung mit Namensnennung:
Jede versicherte Person wird namentlich erfasst. Zu- und Abgänge müssen dem Versicherer sofort mitgeteilt werden. Für die einzelnen Versicherten können unterschiedliche Versicherungssummen vereinbart werden.
Gruppenunfallversicherung ohne Namensnennung:
Hier wird eine bestimmte definierte Gruppe erfasst (z. B. alle Angestellten, alle Kraftfahrer) und jährlich die durchschnittliche Zahl der versicherten Personen ermittelt. Die Versicherungssumme der Gruppenunfallversicherung ist in diesem Fall für jedes Gruppenmitglied gleich.
Zum Vergleich: Gruppenunfallversicherung
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Gruppenunfallversicherung / Lohnsteuer:
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Die Gruppenunfallversicherung und die steuerliche Behandlung:
Hinsichtlich der Besteuerung von Prämien bzw. Versicherungsleistungen sind ab 2001 die Vorgaben des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 17.07.2000 (BMF 17.07.2000 Freiwillige UV der AN) maßgebend.
Demnach gilt im Wesentlichen Folgendes:
Beiträge, die vom Arbeitgeber auf eine Versicherung des Arbeitnehmers gezahlt werden, sind steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Beiträge, die in eine Unfallversicherung für fremde Rechnung gezahlt werden (d. h. die vertraglichen Rechte stehen allein dem Arbeitgeber zu) unterliegen grundsätzlich nicht der Steuerpflicht Ausnahme: Es handelt sich um eine Zukunftssicherungsleistung).
Leistungen aus einer Unfallversicherung mit einem Direktanspruch des Arbeitnehmers gegen die Versicherungsgesellschaft gelten als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, wenn die Voraussetzungen des § 24 EStG vorliegen, und sind dementsprechend zu versteuern.
Leistungen aus einer Unfallversicherung für fremde Rechnung, die der Arbeitnehmer erhält, sind dagegen als steuerpflichtiger Arbeitslohn anzusehen und damit zu versteuern.
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Vergleich zur Gruppenunfall-versicherung:
Die Gruppenunfallversicherung ist die Unfallversicherung für Gruppen.
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