Gewerbeversicherungen
Informationen & Angebote: Sonntag, 20.05.2012

Glasversicherung

Die Glasversicherung deckt das Risiko des Bruchs von versicherten Scheiben oder Glasplatten. Mitversichert durch die Glasversicherung sind auf Antrag Schäden durch Blitz, Explosion und Brand.


Glasversicherung Nicht versichert in der Glasversicherung:

Nicht versichert durch eine Glasversicherung sind: Beschädigungen (Kratzer) an der Glasoberfläche, Eintrübungen, Beschädigungen an Rahmen und Einfassungen. Ebenfalls nicht versichert durch die Glasversicherung sind Schäden an noch nicht fertig eingesetzten Scheiben, ihrem Rahmen und Schutzvorrichtungen.


Glasversicherung Entschädigungsart der Glasversicherung:

Die Entschädigung der Glasversicherung kann durch Naturalersatz oder durch Barentschädigung erfolgen.


Glasversicherung Prämienermittlung der Glasversicherung:

Die Glasversicherung kann entweder pauschal, das heißt nach der Gesamtfläche des Außenglases berechnet werden. In der Regel ist die Innenverglasung dabei mitversichert. Oder aber die Glasversicherung wird als Glas-Einzelversicherung abgeschlossen. Die Prämie richtet sich bei der Einzelversicherung nach der Glasart und der Größe der Glasfläche.


Glasversicherung Versicherungswert der Glasversicherung:

Der Versicherungswert der Glasversicherung errechnet sich aus den Kosten für die Ersatzbeschaffung bei Objekten, die nach der Versicherungssumme versichert sind. Bei der Pauschalversicherung nach dem Gebäudewert ist der Versicherungswert einer Glasversicherung der ortsübliche Neubauwert. Wird die Glasversicherung nach Scheibengröße versichert, ist keine Versicherungssumme auszuweisen.


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