Gewerbeversicherungen
Informationen & Angebote: Freitag, 29.03.2024
Das Interhyp-Prinzip

Computermissbrauch
Versicherung

Die Computermissbrauchversicherung ist eine besondere Art von Versicherung. Die Computermissbrauchversicherung ersetzt dem Versicherungsnehmer Vermögensschäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch von EDV-Anlagen, die ihm selbst und unmittelbar durch Vertrauenspersonen zugefügt werden.

Vertrauenspersonen sind alle Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers, mit denen zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles ein Beschäftigungsverhältnis besteht.
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Computer-Missbrauchversicherung Vergleich Umfang der Computermissbrauchversicherung:

Folgende Risiken werden in der Computermissbrauchversicherung abgedeckt:

- vorsätzliche rechtswidrige Bereicherung an Vermögenswerten des
Versicherungsnehmers, also dem Arbeitgeber, durch
- Herstellen, Verändern, Beschädigen, Vernichten oder Löschen von
EDV-Programmen, Disketten oder anderen Datenträger oder in der EDV gespeicherten Daten,
- das Eingeben von Daten, EDV-lesbaren Datenträgern und EDV-Programmen
in die EDV;
- vorsätzliche Schädigung des Versicherungsnehmers
- durch Löschen von in der EDV gespeicherten Daten,
- durch Beschädigen, Zerstören oder Beiseiteschaffen von EDV-lesbaren
Datenträgern oder EDV-Programmen,
- und wenn nicht durch die Allgemeinen Bedingungen der
Schwachstromversicherung versicherbar, durch Beschädigen, Zerstören oder Beiseiteschaffen von EDV-Anlagen oder deren Teile.
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Computer-Missbrauchversicherung Vergleich Haftung der Computermissbrauchversicherung:

Entscheidend für die Entschädigungsleistung durch die Computermissbrauchversicherung ist, dass der Schaden während der Vertragslaufzeit eingetreten ist und der Schadensverursacher feststeht. Weiterhin muss die Vertrauensperson schadensersatzpflichtig sein.

Die Entschädigungsleistung der Computermissbrauchversicherung ist keine Befreiung des Schädigers von der Schadensersatzpflicht. Diese Ersatzpflicht geht an das Versicherungsunternehmen (Computermissbrauchversicherung) über, wenn dieses den Versicherungsnehmer entschädigt hat. Auf den Schädiger kommen also die Regressforderungen des Versicherungsunternehmens (Computermissbrauchversicherung) zu.

Die Haftung des Versicherungsunternehmens ist auf die Versicherungssumme begrenzt. Jeder entschädigte Versicherungsfall während einer Versicherungsperiode, also eines Jahres, mindert die Versicherungssumme um den vom Versicherer entschädigten Betrag. Mit der Bezahlung der Prämienrechnung für die neue Versicherungsperiode ist der volle Versicherungsschutz der Computermissbrauchversicherung wiederhergestellt.
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Computer-Missbrauchversicherung Vergleich Leistung der Computermissbrauchversicherung:

Ersetzt wird durch die Computermissbrauchversicherung im Schadensfall:

- der rechtswidrig erlangte Geldbetrag oder Vermögenswert,
- alle Kosten, die zur Wiederherstellung der Dateien der Datenträger der
Programme oder der Datenverarbeitungsanlage notwendig sind.

Der Versicherungsschutz gilt nur für Versicherungsnehmer in der Bundesrepublik Deutschland und die hier betriebenen Datenverarbeitungsanlagen.
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Computer-Missbrauchversicherung Vergleich Nicht versichert in der Computermissbrauchversicherung:

Nicht versichert durch die Computermissbrauchversicherung sind Schäden,

- die später als zwei Jahre nach ihrer Verursachung gemeldet werden,
- die durch eine Vertrauensperson verursacht werden, von der der
Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Schadensverursachung wusste, dass diese bereits eine vorsätzliche schadenersatzpflichtige Handlung begangen hatte,
- die durch entgangenen Gewinn oder mittelbar entstehen,
- die durch andere Versicherungsarten abgedeckt sind,
- die durch Krieg, Kernenergie usw. entstehen.

Die Versicherungsprämien in dieser Versicherungssparte sind verhandelbar, da es kaum feste Tarife gibt.


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Computer-Missbrauchversicherung
Vergleich zur Computermissbrauch-versicherung:
Die Computermissbrauch-versicherung dient zur Versicherung bei Missbrauch von Computern und EDV-Anlagen.



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