Gewerbeversicherungen
Informationen & Angebote: Montag, 07.10.2024
Das Interhyp-Prinzip

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Häuslebauer haften für Schäden durch Bauarbeiten.
Deswegen eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen!

Bauherren sind nur für Bauvorhaben bis i.d.R. 10.000,- € über ihre Privathaftpflichtpolice gedeckt. Das reicht natürlich für den Bau eines Hauses nicht aus. Deshalb ist der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung ratsam. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt beispielsweise gegen Schadenersatzansprüche, wenn bei Bautätigkeiten Menschen verletzt werden. Das können Handwerker, Nachbarn, Passanten, aber auch spielende Kinder sein.
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Bauherrenhaftpflichtversicherung Vergleich Für wen lohnt sich die Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung für alle Schäden, die Dritten durch die Bauarbeiten entstehen und für die kein anderer Verantwortlicher gefunden werden kann. Die Bauherren-Haftpflichtversicherung bietet Ihnen hierfür Schutz während der Bauzeit als Eigentümer des Grundstücks und des entstehenden Bauwerkes. Dabei bezieht sich der Versicherungsschutz der Bauherrenhaftpflichtversicherung auch auf

- die Auswahlpflicht des Bauherrn:
Er hat dafür zu sorgen, dass nur geeignete Architekten und fachkundige, zuverlässige Handwerker beauftragt werden.

- die Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn:
z.B. in Bezug auf die Baustelle, die Materiallagerung oder die Zufahrt.

- die Überwachungspflicht des Bauherrn:
Er ist für die Minimierung der Unfallgefahren verantwortlich.
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Bauherrenhaftpflichtversicherung Vergleich Versicherungsschutz der Bauherrenhaftpflichtversicherung:

Grundsätzlich besteht ein Versicherungsschutz durch die Bauherrenhaftpflichtversicherung nur, wenn Planung, Bauleitung und Bauausführung an Dritte vergeben werden. Gegen einen Beitragszuschlag kann "Bauen in eigener Regie" – im Rahmen bestimmter Bau-Höchstsummen - in der Bauherrenhaftpflichtversicherung mitversichert werden.
Die Verträge gelten für die gesamte Bauzeit, längstens jedoch für die Dauer von zwei Jahren ab Vertragsbeginn der Bauherrenhaftpflichtversicherung.
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Bauherrenhaftpflichtversicherung Vergleich Das "Kleingedruckte" in der Bauherrenhaftpflichtversicherung:

Was Sie über das "Kleingedruckte" in der Bauherrenhaftpflichtversicherung wissen sollten:

Vorvertragliche Anzeigepflicht:

Der Versicherungsnehmer (Bauherr) muss den Versicherer der Bauherrenhaftpflichtversicherung bei Vertragsabschluß über die Gefahrumstände wahrheitsgetreu informieren, d.h, die im Antragsformular gestellten Risikofragen der Bauherrenhaftpflichtversicherung müssen korrekt beantworten werden. Falsche Angaben (egal, ob bewusst oder auf Vergesslichkeit beruhend) führen zum Verlust des Versicherungsschutzes der Bauherrenhaftpflichtversicherung, wenn sie für den Schaden ursächlich sind.

Obliegenheiten:

Während der Vertragslaufzeit der Bauherrenhaftpflichtversicherung muss sich der Versicherte – wie in anderen Versicherungssparten auch - an bestimmte Regeln halten, um den Versicherungsschutz der Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht zu gefährden. Diese beziehen sich in der Haftpflichtversicherung vor allem auf den Schadenfall.

- Es muss alles mögliche getan werden, um das Ausmaß des Schadens zu begrenzen (Sich um Verletzte kümmern und Notdienste alarmieren).

- Der Schaden muss der Bauherrenhaftpflichtversicherung innerhalb einer Woche gemeldet werden (auch wenn noch keine Schadenersatzansprüche an Sie gestellt wurden).

- Schadenersatzansprüche müssen der Bauherrenhaftpflichtversicherung ebenfalls innerhalb einer Woche gemeldet werden.

- Der Versicherer (Bauherrenhaftpflichtversicherung) muss unverzüglich (d h. ohne schuldhafte Verzögerung) über alle juristischen Schritte, die die Gegenseite unternimmt, informiert werden (z.B. Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, Erlass eines Strafbefehls oder Mahnbescheides, die Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens, die Anordnung von Arrest oder einer Einstweiligen Verfügung).

- Erhalten Sie Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden, müssen Sie selbst aktiv werden und Widerspruch einlegen.

- Ganz wichtig: Der Versicherte darf einen Schadenersatzanspruch nicht ohne Rücksprache mit dem Versicherer (Bauherrenhaftpflichtversicherung) anerkennen.

- Kommt es zum Gerichtsprozess, ist der Strategie des vom Versicherer (Bauherrenhaftpflichtversicherung) bestellten Anwaltes Folge zu leisten (Auch der Anwalt ist über alle relevanten Sachverhalte zu informieren).

- Sie müssen dem Versicherer der Bauherrenhaftpflichtversicherung genaue und wahrheitsgemäße Angaben über den Schaden liefern. Unwahre Angaben im Schadenformular können zum Verlust des Versicherungsschutzes der Bauherrenhaftpflichtversicherung führen.

- Gefahrumstände, die sich während der Vertragslaufzeit der Bauherrenhaftpflichtversicherung ändern, müssen dem Versicherer angezeigt werden.

Beschädigung von Erdleitungen:

Werden Kabel, Kanäle, Wasserleitungen, Gasrohre und andere Rohrleitungen aus Anlass irgendwelcher (Bau-) Arbeiten beschädigt, besteht nur dann Versicherungsschutz durch die Bauherrenhaftpflichtversicherung:

- wenn vorher schriftliche Informationen über den Verlauf der Leitungen bei den zuständigen Stellen eingeholt worden ist.

- wenn die Arbeiten nicht selbst durchgeführt werden, die Informationen über den Verlauf der Kabel an den Bauleiter schriftlich weitergegeben worden sind (gegen Empfangsbestätigung).

- wenn der Beginn der Arbeiten den zuständigen Stellen rechtzeitig mitgeteilt worden ist, damit entsprechende Sicherungsmaßnahmen getroffen werden konnten.

- wenn Beschädigungen aufgetreten sind, diese den zuständigen Stellen sofort gemeldet und von diesen schriftlich bestätigt worden sind.


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Der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung für Bauherren muß gut durchdacht sein. Die Anbieter und Produkte bezüglich einer Bauherrenhaftpflichtversicherung sind zu unterschiedlich um Sie im Internet seriös miteinander zu vergleichen.

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Bauherrenhaftpflichtversicherung
Vergleich zur
Bauherrenhaftpflicht-versicherung:

Die Bauherrenhaftpflicht-versicherung ist die Haftpflichtversicherung für Bauherren.



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