Gewerbeversicherungen
Informationen & Angebote: Sonntag, 20.05.2012

Architektenhaftpflicht-
versicherung

In der Architektenhaftpflichtversicherung besteht für Architekten und Bauingenieure ein besonderes Versicherungskonzept für die Berufshaftpflichtversicherung, das den besonderen Risiken dieser Berufe Rechnung trägt.


Architektenhaftpflichtversicherung Umfang des Versicherungsschutzes der Architektenhaftpflichtversicherung:

Versicherungsschutz der Architektenhaftpflichtversicherung:

In der Architektenhaftpflichtversicherung sind in erster Linie Schäden - auch an Bauwerken - durch Planungsfehler des Architekten bzw. Ingenieurs versichert. Abweichend von den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Allgemeine Haftpflichtversicherung kommt es in der Architektenhaftpflichtversicherung für den Versicherungsfall nicht auf das Schadenereignis an, sondern auf einen "Verstoß" des Versicherten gegen seine beruflichen Sorgfaltspflichten (z. B. Planungsfehler oder mangelhafte Bauaufsicht).

Dies hat vor allem den Hintergrund, dass das eigentliche Schadenereignis - nämlich der Schaden am Bauwerk - erst wesentlich später eintreten kann, als der Planungsfehler gemacht wurde, auf dem er beruht.

Der Architekt haftet für Mängel am Bauwerk, für übernommene Bauaufsicht und gegebenenfalls auch für mangelhafte Beratung und Betreuung seiner Klientel, so z. B. unterlassene Beantragung von Fördermitteln (so BGH 29.02.1996 VII ZR 90/94). Insoweit bietet die Architekten-Haftpflichtversicherung - anders als andere Berufshaftpflicht-Versicherungen - einen generellen Einschluss von Tätigkeitsschäden und - soweit es sich um Mängel am Bauwerk handelt - die Mitversicherung von Schadensersatzansprüchen wegen Nichterfüllung gem. § 635 BGB.


Architektenhaftpflichtversicherung Ausschlüsse in der Architektenhaftpflichtversicherung:

Ausgeschlossen in der Architektenhaftpflichtversicherung sind u. a.

- die Überschreitung von zugesagten Fristen, etwa die Bauzeit,
- die Überschreitung von Kostenvoranschlägen,
- die Vermittlung von Finanzdienstleistungsgeschäften,
- die Bauausführung durch den Architekten/Ingenieur selbst,
- die Erbringung von Bauleistung oder
- die Lieferung von Baustoffen.

In der Regel besteht bei erstmaligem Abschluss einer Architekten-Haftpflichtversicherung eine Rückwärtsversicherung für Verstöße, die bis zu einem Jahr vor dem Abschluss begangen wurden und dem Versicherten unbekannt geblieben sind.


Architektenhaftpflichtversicherung Nachhaftung der Architektenhaftpflichtversicherung:

Die Nachhaftung für Verstöße, die während der Wirksamkeit der Architektenhaftpflichtversicherung begangen wurden und erst nach Beendigung des Vertrages gemeldet werden, ist in der Regel auf 5 Jahre begrenzt. Gegen Aufpreis ist aber auch eine Verlängerung der Nachhaftung der Architektenhaftpflichtversicherung möglich, was sinnvoll ist, wenn der Beruf endgültig aufgegeben wird.


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