Versicherungen |
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Amtshaftpflichtversicherung
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Die Amtshaftpflichtversicherung ist eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung für Beamte, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. In der Amtshaftpflichtversicherung sind die Beschädigung von Staats-/Landeseigentum durch den Amtsinhaber versichert. Außerdem kann durch die Amtshaftpflichtversicherung der Verlust von beruflich übergebenen Schlüsseln versichert werden.
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Einschluss in der Amtshaftpflichtversicherung:
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Eingeschlossen in der Amtshaftpflichtversicherung sind Ersatzansprüche des Dienstherren öffentlich-rechtlicher Natur, die eigentlich nicht unter den Versicherungsschutz des § 1 AHB fallen, nämlich gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts.
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Ausschluss in der Amtshaftpflichtversicherung:
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Besonderheit Amtshaftpflichtversicherung: In der Amtshaftpflichtversicherung besteht keine Mitversicherung von Vermögensschäden, was sonst allgemein möglich ist.
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