Baufinanzierung
Informationen & Angebote: Dienstag, 19.03.2024
Das Interhyp-Prinzip

Bausparvertrag

Bei einem Bausparvertrag handelt es sich um einen Sparvertrag. Der Bausparvertrag wird zwischen dem Bausparer (Anleger/Einzahler) und einer Bausparkasse abgeschlossen. Ein Bausparvertrag dient in erster Linie zur Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Maßnahmen.


Bausparvertrag Wie funktioniert ein Bausparvertrag?

In dem Bausparvertrag wird eine Bausparsumme vereinbart. Ein Teil der Bausparsumme wird über eine beistimmte Zeitspanne in den Bausparvertrag eingezahlt und zu einem vertraglich festgelegten Prozentsatz verzinst. Dies ist dann Ihr Bausparguthaben. Die Differenz zwischen Bausparguthaben und Bausparsumme kann dann als Bauspardarlehen beantragt werden. Nach Zuteilung kann der Bausparer dann über die volle Bausparsumme seines Bausparvertrags verfügen. Als Bausparer hat man einen Rechtsanspruch auf das Bauspardarlehen welches sogar vererbbar ist.


Bausparvertrag Bauspartarife:

Jedem Bausparvertrag liegt ein Bauspartarif zugrunde. Sie können also durch entsprechende Tarifwahl ihren Bausparvertrag auf Ihr Bausparziel ausrichten. Von den einzelnen Bausparkassen werden unterschiedliche Bauspartarife angeboten, z.B.:

- Standardtarif
- Schnellspartarif
- Langzeittarif
- Variabler Tarif

Durch den Bauspartarif eines Bausparvertrags wird u.a. folgendes geregelt:

- Laufzeit / Mindestvertragsdauer
- Sparzins
- Darlehenszins
- Ansparzeit
- Tilgungszeit
- Mindestguthaben bei Zuteilung
- Regelsparbeitrag
- Tilgungsbeitrag
- Abschlussgebühr


Bausparvertrag Bausparsumme:

Die Bausparsumme stellt die Höhe des Bausparvertrages dar. Hierdurch ergibt sich der monatliche Tilgungsbetrag. Die Bausparsumme setzt sich also aus Ihrem Bausparguthaben und dem Bauspardarlehen zusammen. Die Höhe der Bausparsumme entscheidet auch über die Abschlussgebühr.

Welche Bausparsumme sollte Ihr Bausparvertrag haben?

Hier ist es wichtig zu wissen, was man später mit dem Bausparvertrag vor hat. Ist es klar, dass man gezielt auf den Kauf oder Bau einer Immobilie zusteuert, macht es ggf. Sinn die Bausparsumme höher anzusetzen. Jedoch sollte dies immer im Zusammenhang mit weiteren möglichen Komponenten bzw. Möglichkeiten einer Baufinanzierung gesehen werden.


Bausparvertrag Bausparguthaben (Sparphase):

Die in den Bausparvertrag eingezahlten (angesparten) Bausparbeiträge und die Zinsen darauf stellen das Bausparguthaben dar. Hat das Bausparguthaben den Teil der vertraglich geregelte Bausparsumme (Mindestsparguthaben) und die Bewertungszahl erreicht, ist die Sparphase abgeschlossen. Der Bausparvertrag kommt nun zur Zuteilung und das Bauspardarlehen kann beantragt werden.


Bausparvertrag Zuteilung des Bausparvertrag:

Die Zuteilung besagt, dass ein Bausparvertrag ausgezahlt werden kann. Voraussetzung für die Zuteilung ist, dass an einem Stichtag jeweils die Mindestsparzeit, das Mindestsparguthaben und die Bewertungszahlt erreicht ist und eine Freigabe seitens der Bausparkasse besteht. Ist dies Eingetreten, so ist der Bausparvertrag "zuteilungsreif" und kommt in die Zuteilung. Damit eine Zuteilung (Auszahlung) erfolgen kann, muss diese vom Bausparer beantragt werden, automatisch kommt es nicht dazu. Also, erst nach Beantragung der Zuteilung kann der Bausparvertrag zur Auszahlung kommen.


Bausparvertrag Bauspardarlehen (Darlehensphase):

Das Bauspardarlehen ist das Darlehen der Bausparkasse, dessen Bedingungen bereits durch Ihren Bausparvertrag geregelt sind und auf das Sie einen Anspruch haben. Es wird nur für wohnwirtschaftliche Zwecke gewährt. Das Bauspardarlehen ist ein nachrangiges Darlehen zur Baufinanzierung. Der Zinssatz ist i.d.R. niedriger als bei einem Bankdarlehen. In der Darlehensphase wird das Bauspardarlehen getilgt (zurückgezahlt). Dies kann jederzeit ganz oder teilweise erfolgen.


Bausparvertrag Vorteile beim Bausparvertrag:

Der Bausparvertrag kann auch eine Anlageform darstellen. So können die vermögenswirksamen Leistungen und die Arbeitnehmersparzulage in den Bausparvertrag einfließen.

Ein weiterer Vorteil ist die Wohnungsbauprämie. Hierbei handelt es sich um eine Prämienzahlung in einen Bausparvertrag. Die Wohnungsbauprämie wird vom Staat gezahlt als Belohnung für diesen Bausparvertrag. Nach der Ansparzeit wird sie bei der Zuteilung mit ausbezahlt. Vorraussetzung für deren Erhalt ist jedoch, dass bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Ist dies der Fall, kann man zwar einen Bausparvertrag ansparen, man erhält jedoch keine Wohnungsbauprämie.


Bausparvertrag Probleme beim Bausparvertrag:

Der berechnete Zuteilungszeitpunkt kann bei einem Bausparvertag nicht garantiert werden, denn er ist u.a. von der Entwicklung des Finanzmarktes abhängig und kann sich somit verschieben. Hier besteht ein echtes Risiko. Eine monatelange Wartezeit, bei einer termingebundenen Vorfinanzierung, kann hier zu einem erheblichen Engpass und Problemen führen.


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